Zum Überweisungsthema: In der Regel kann man bei seiner Bank (zumindest als Geschäftskunde) neben der „offiziellen“ Kontoinhaber-Bezeichnung noch ein oder mehrere Aliasse/Wortmarken hinterlegen, die dann bei der Empfängerüberprüfung auch berücksichtigt werden. Hilfreich für den von euch erwähnten Fall, dass der Name des Kontoinhabers länger als die für den Empfänger einer Überweisung erlaubten 70 Zeichen ist.
Zum Überweisungsthema: In der Regel kann man bei seiner Bank (zumindest als Geschäftskunde) neben der „offiziellen“ Kontoinhaber-Bezeichnung noch ein oder mehrere Aliasse/Wortmarken hinterlegen, die dann bei der Empfängerüberprüfung auch berücksichtigt werden. Hilfreich für den von euch erwähnten Fall, dass der Name des Kontoinhabers länger als die für den Empfänger einer Überweisung erlaubten 70 Zeichen ist.